Förderung durch Krankenkassen

In den Bereichen Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung kann die Teilnahme an bestimmten Kursen von den Gesetzlichen Krankenkassen gemäß §20 SGB V gefördert werden.

In der Spalte rechts finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Gerne steht Ihnen auch bei weiteren Fragen die Programmbereichsleiterin zur Verfügung. Weitere Informationen zum Leitfaden Prävention und Prüfprozessen finden Sie auf der Homepage der Zentralen Prüfstelle Prävention

Im folgenden finden Sie alle aktuellen Kurse, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention positiv geprüft wurden und von den kooperierenden Krankenkassen bezuschusst werden können.

Krankenkassen, die der Kooperationsgemeinschaft der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) angehören, fördern bzw. bezuschussen sicher die Kurse, die in der Datenbank der ZPP als zertifiziert eingetragen sind. Gefördert werden im Rahmen der freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen Primärpräventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Stressbewältigung/Entspannung, Gesunde Ernährung, Vermeidung/Reduktion von Übergewicht und Suchtmittelkonsum.

 

Kursleitungen mit Präventionskursen, die den Kriterien der ZPP entsprechen, können alle notwendigen Unterlagen für die Zertifizierung bei der ZPP beim Fachbereich Gesundheit einreichen. Die Unterlagen werden dann bei der ZPP zur Prüfung vorgelegt. Die Krankenkassen kontrollieren bei Vorlage der Teilnahmebescheinigungen, ob der entsprechende Kurs auf der Homepage der ZPP zertifiziert ist oder nicht. Erscheint der Kurs dort, ist eine Kostenbezuschussung möglich. Erscheint der entsprechende Kurs dort nicht, lehnen gesetzliche Krankenkassen eine Förderung in der Regel ab. 

Kurse, die bei der ZPP zur Zertifizierung eingereicht werden, müssen vielen Vorgaben entsprechen, die sich nicht alle mit den Gütekriterien der vhs Regensburg vereinbaren lassen. Wir möchten es unseren Teilnehmenden beispielsweise ermöglichen, über den gesamten Zeitraum der Volkshochschulsemester zu trainieren, während die ZPP nur maximal 12 Kurstermine akzeptiert. Zudem sind wir auf die Bereitschaft der Kursleitungen angewiesen, dieses aufwändige Verfahren mitzutragen.

Für die Teilnahme an Präventionskursen aus dem Gesundheitsbereich stellen wir Ihnen am Endes des Kurses gern eine Teilnahmebestätigung über Ihre regelmäßige Anwesenheit (mindestens 80% der Kursstunden) aus. Grundlage hierfür ist die von den Dozentinnen und Dozenten geführte Anwesenheitsliste. Bitte kontaktieren Sie hierfür unsere Service-Mitarbeiterinnen. Externe Formulare von und für Krankenkassen können wir leider nicht ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für das Ausstellen der Teilnahmebestätigungen vier bis sechs Wochen betragen kann.

Kursdetails
Veranstaltung "Urheberrecht in sozialen Medien" (Nr. 22326) wurde in den Warenkorb gelegt.

Urheberrecht in sozialen Medien

Anmeldung möglich
Kursnr. M22326
Termin(e) 1 x Sa., 09:00 - 12:15 Uhr, am 13.06.2026
Kursort Thon-Dittmer-Palais, Haidplatz 8, Raum 216
Leitung Jürgen Buchberger
Gebühr 13,50 €
Teilnehmende 6 - 14

Kursbeschreibung

Sie veröffentlichen Bilder, Texte oder Videos auf Social Media oder Ihrer Website und möchten wissen, was dabei urheberrechtlich zu beachten ist? Sie erhalten einen kompakten Überblick über zentrale Grundlagen des Urheberrechts im digitalen Raum. Es wird erläutert, was das Urheberrecht schützt, wer Urheber ist und welche Rechte mit dem Urheberstatus verbunden sind. Thematisiert werden der richtige Umgang mit lizenzfreien Bildern und Plattformen, Nutzungsrechte, der Einsatz von Logos sowie die Einbindung von Videos und Beiträgen Dritter auf Facebook, Instagram & Co. Auch Lizenzen, Lizenzierungsarten und -nachweise sowie typische Risiken wie Abmahnungen werden besprochen. Sie gewinnen ein grundlegendes Verständnis für urheberrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Social Media und Online-Kommunikation – und lernen, wie Sie Inhalte rechtssicher(er) einsetzen können.
Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, in einer offenen Fragerunde Ihre individuellen Fragen zu stellen. Bitte beachten Sie, dass keine Rechtsberatung erfolgt.

Dank Projektförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ist die Teilnahmegebühr niedriger als in anderen Kursen. In Kooperation mit der Stadtbücherei.
Mindestalter: 15 Jahre