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Allgemeine Geschäftsbedingungen der VHS Regensburg

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages zwischen den Kursteilnehmern und der VHS, soweit die VHS ausweislich des Programmheftes Veranstalterin oder Mitveranstalterin ist.

1. Anmeldung

  1. Eine Anmeldung der Teilnehmer ist persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail (Internet) möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Meldet sich der Teilnehmer nicht persönlich in der Geschäftsstelle der VHS an, ist die Erteilung einer Abbuchungserlaubnis nötig. Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Der Vertrag kommt durch Annahme der VHS zustande. Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmekarte. Sofern die Anmeldung nicht persönlich erfolgt, erhält der Teilnehmer ein Bestätigungsschreiben der VHS mit Übersendung der Teilnahmekarte. Für belegte Veranstaltungen wird die Anmeldung auf einer Warteliste registriert und der Anmeldende über freiwerdende Plätze oder die Einrichtung eines Zusatzkurses informiert.
  2. Die VHS tritt in einigen Programmbereichen lediglich als Vermittler auf. Soweit die VHS ausweislich des im Programm enthaltenen Veranstalterhinweises nicht Veranstalterin einzelner Programmangebote ist, kommt ein Vertrag nur mit dem jeweiligen Veranstalter zustande. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.
  3. Bei der Anmeldung sind anzugeben: Veranstaltungsnummer, Name, Vorname, Straße, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer (tagsüber), Bank, Kontonummer, Bankleitzahl, Kontoinhaberin/Kontoinhaber.
  4. Für Teilnehmer von Folgeveranstaltungen besteht eine Rückmeldemöglichkeit in der im laufenden Semester besuchten Veranstaltung. Die Rückmeldung erfolgt verbindlich durch persönliche Eintragung und Unterzeichnung in der vom Kursleiter vorgelegten Liste. Der Vertragsschluss kommt durch Annahme der VHS zustande unter Übersendung der Teilnahmekarte vor Beginn der neuen Veranstaltung.

2. Entgelt

  1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen und für Dienstleistungen der VHS wird ein Entgelt erhoben.
  2. Soweit die VHS lediglich Vermittlerin eines Programmangebotes ist bemisst sich das Entgelt nach dem mit dem Veranstalter geschlossenen Vertrag und den danach anfallenden Kosten.
  3. Für Teilnahmebescheinigungen werden jeweils 3,00 € berechnet, soweit für einzelne Bereiche keine andere Regelung getroffen ist.
  4. Prüfungsgebühren und anfallende Kosten für Unterrichtsmaterial sind gesondert zu entrichten. Lehrbücher sind auf eigene Kosten zu beschaffen.

3. Ermäßigungen auf Antrag

  1. 10 % bei Schülerinnen/Schülern allgemein bildender Schulen, ordentlich Studierenden, Auszubildenden, Inhaberinnen/Inhabern der „Aktivkarte“, Inhaberinnen/Inhabern einer Jugendleiterkarte, Inhabern des „Freizeitpasses“ oder der „Freiwilligenkarte“, sowie für Grundwehrdienstleistende und Zivildienstleistende.
  2. 25 % Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II und der Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII).
  3. 30 % für Inhaberinnen/Inhaber des Pflegeelternpasses.
  4. Mitglieder von „Wissen und mehr“, des Fördervereins der Volkshochschule Regensburg e.V., erhalten.
    3.4.1 bei Zahlung eines Jahresbeitrages von € 15,00 10 % Ermäßigung auf alle VHS-Veranstaltungen bis zu einem Entgelt von € 200,00 je Veranstaltung
    3.4.2 bei Zahlung eines Jahresbeitrages von € 50,00 10 % Ermäßigung auf alle VHS-Veranstaltungen bis zu einem Entgelt von € 200,00 je Veranstaltung oder 50 % Ermäßigung auf die entsprechenden VHS-Veranstaltungen, wenn die Anmeldung frühestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt.
  5. Bei Einzelveranstaltungen gilt die jeweils angegebene Ermäßigung.
  6. Nachweise für Ermäßigungen:
    Der Nachweis für eine Ermäßigung der Veranstaltungsgebühr ist entweder persönlich vorzulegen oder eine Kopie unter Angabe der Veranstaltungsnummer an die VHS zu senden.
    Die Nachweise müssen spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der VHS vorliegen. Bei verspätetem Eingang ist keine Ermäßigung mehr möglich.
    Mehrfache Ermäßigungen sind nicht möglich. In besonders begründeten sozialen Härtefällen kann eine abweichende Ermäßigung gewährt werden.
  7. Die in Nr. 3.1 bis 3.4 genannten Ermäßigungsmöglichkeiten gelten nicht für Veranstaltungen, bei denen die VHS nur als Mitveranstalterin auftritt.
  8. Die VHS behält sich den Ausschluss von Ermäßigungen vor.

4. Fälligkeit

  1. Das Entgelt wird mit Vertragsschluss für die gesamte Veranstaltung fällig.
  2. Eine Teilzahlung ist möglich bei Entgelten ab € 200,00 und wenn die Veranstaltung mindestens acht Wochen dauert. Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtsumme fällig.

5. Rücktritt

  1. Bei Veranstaltungen bis zu fünf Terminen wird das Entgelt auf Antrag erstattet, wenn ein Rücktritt bis einschließlich 6 Werktage vor Beginn der Veranstaltung erklärt wird oder nach Ablauf dieser Frist eine Ersatzperson benannt wird, mit der ein Vertragsverhältnis für die Dauer der Veranstaltung zustande kommt.
  2. Bei Veranstaltungen ab sechs Terminen wird, auch nach Beginn der Veranstaltung, auf Antrag das bereits gezahlte Entgelt für noch ausstehende Veranstaltungstermine anteilig erstattet, wenn
    1. vor dem zweiten Veranstaltungstermin der Rücktritt erklärt wird oder
    2. eine Verhinderung an der weiteren Teilnahme wegen Krankheit vorliegt und dies durch unverzügliche Vorlage eines ärztlichen Attestes nach Erkrankung nachgewiesen wird.
  3. Bei Rücktritten wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 € berechnet.
  4. Weitergehende Ansprüche gegen die VHS werden ausgeschlossen. Anderweitige vertragliche Regelungen bleiben unberührt.
  5. Der Rücktritt ist gegenüber der Geschäftsstelle der VHS schriftlich zu erklären. Eine Erklärung gegenüber der Kursleitung oder Stornierung bei der Bank ist unwirksam.

6. Rücktritt der Volkshochschule

Die Volkshochschule kann in folgenden Fällen vom Teilnahmevertrag zurücktreten: 

  1. Wenn sich der Teilnehmer im Zahlungsverzug befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist.
  2. Wenn sechs Tage vor Veranstaltungsbeginn die Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht ist. Abweichend hiervon kann die Volkshochschule auf eine Absage verzichten, wenn zwischen allen Beteiligten eine Aufzahlung und / oder eine Veranstaltungskürzung vereinbart wird.
  3. Wenn der Kursleiter ausfällt
  4. Wenn der Teilnehmer den Ablauf der Veranstaltung erheblich stört oder die Hausordnung (siehe Nr. 9) nicht einhält.

7. Haftung

Die Haftung der Volkshochschule wird, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die:

  • Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens der Volkshochschule, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Volkshochschule beruhen
  • Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Volkshochschule, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Volkshochschule beruhen.

Für Diebstahl und Verlust mitgebrachter Gegenstände übernimmt die VHS keine Haftung. Für Unfälle auf dem Weg zur und von der Veranstaltung übernimmt die VHS keine Haftung.

8. Teilnahmekarte

  1. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erhält mit Abschluss des Vertrages eine Teilnahmekarte oder für die Einzelveranstaltung eine Eintrittskarte. Diese Karten sind nicht übertragbar. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur mit einer gültigen Karte möglich. Kursleitung, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Volkshochschule sowie die Hausverwaltung der Schule sind berechtigt, sich die Karten vorzeigen zu lassen.
  2. Die Teilnahmekarte berechtigt nur zum Besuch der auf der Karte ausgewiesenen Veranstaltung. Wer damit eine andere Veranstaltung besucht oder ohne Anmeldung an einer Veranstaltung teilnimmt, hat zusätzlich zum Entgelt einen Betrag in Höhe von 50 % des ausgewiesenen Entgelts, mindestens jedoch € 30,00 zu zahlen.

9. Hausordnung/Ferienordnung

  1. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die in den Unterrichtsgebäuden gültige Hausordnung einzuhalten. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist nicht gestattet (siehe Nr. 6.3).
  2. Im Allgemeinen richten sich die kursfreien Tage nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen.

10. Urheberrecht und Datenschutz

  1. Fotografieren, Filmen und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht vervielfältigt werden.
  2. Persönliche Angaben von Teilnehmerinnen/Teilnehmern und Dozentinnen/Dozenten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.